Strenge Amazon-Richtlinien: Was muss ich für die Amazon-Listung beachten?

Um die Einhaltung von Gesetzen und eigenen Richtlinien zu gewährleisten, überprüft Amazon den Produktkatalog regelmäßig via künstlicher Intelligenz (KI) und anderer Algorithmen auf mögliche Verstöße z.B. im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Jugendschutz etc. Der zunehmende Einsatz von KI bei den Kontrollen führt leider vermehrt zu Fehlinterpretationen. Da die Maschinen oft nicht in der Lage sind, einen Kalender als Gesamtwerk zu interpretieren, werden teilweise auch Werke unserer Autoren auf Basis falscher Annahmen gesperrt. Sie sind dann nicht mehr im Katalog auffindbar oder verkaufbar.

Allein durch die Verwendung sensibler Begriffe bzw. Formulierungen in den Produktbeschreibungen werden bei Amazon Angebotssperren ausgelöst. Vermeiden Sie daher am besten bestimmte Wörter oder Wortkombinationen in Ihren Metadaten. Viele Problemfälle lassen sich so leicht vermeiden.

Hier einige häufige Formulierungen in Metadaten (Titel, Untertitel, Produktbeschreibung, Schlagworte), die Probleme verursachen und leicht zu umgehen sind:

Formulierung oder TextBeispiel Aus KalENDERVerbesserungs-
vorschlag
„begrenzte Zeit“ / „limitiertes Angebot“, lassen auf ein wettbewerbswidriges Angebot schließen„Die Zugvögel bleiben nur eine begrenzte Zeit in Deutschland“„Die Zugvögel verbringen die Sommermonate in Deutschland“
Produkte, bei denen es sich um Waffen handeln könnte„Kunstvolle, handgefertigte Messer„Kunst in Stahl und Damast“
Schlagworte „Corona“ oder „Covid“„Diese Kunstwerke sind in den Zeiten der Corona-Pandemie entstanden“„Diese Kunstwerke sind 2020 entstanden“
Medizinische oder gesundheitliche Versprechen, v.a. bei Kräuter- oder Rezeptkalendern„Der Konsum von Schokolade kann das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall verringern“„Schokolade macht glücklich“
Produktherkunft aus sanktionierten Ländern:
Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea), Kuba, Syrien, dem Iran, Persien, der Region Krim, der Volksrepublik Donezk
„Cigars Made in Cuba„Cuban cigars“
Produkte, bei denen es sich um lebende Tiere handeln könnte„Papageien – lebendig und farbenfroh“„Papageien – faszinierend und farbenfroh“
kontroverse politische Figuren benennen„Zeitreise Russland –Romanow bis Putin„Zeitreise Russland – das 20. Jahrhundert“
Webadressen„Mehr Fotos der Künstlerin gibt es auf dem Blog www.meinefotos1234.de„Mehr Fotos der Künstlerin gibt es auf dem Blog meinefotos1234“

Spezielle Richtlinien für Erotikkalender
Die Metadatentexte für Erotikkalender dürfen keine Begriffe enthalten, die im Zusammenhang mit Minderjährigen stehen könnten, z.B. jung, Kind, Mädchen, Junge, Schule, Teenager, Kinder oder Baby. Dies gilt für alle Landessprachen. So werden z.B. auch bei deutschsprachigen Kalendern die Worte „Girl“, “Girls“ etc. angemahnt.
Und bitte denken Sie daran, dass optisch Härteres als Softerotik wegen des Jugendschutzes in den allermeisten Ländern in Online-Katalogen, auf die auch Kinder und Jugendliche Zugriff haben, keine Angebotschance hat. Und selbst dort wird zunehmend von Verlagen erwartet, dass sie auf den Voransichts-/Werbebildern für die Handelskataloge primäre und sekundäre Geschlechtsmerkmale wegretuschieren. Für die Darstellung im Amazon-Katalog haben wir daher, soweit möglich, alle Vorschaubilder aus dem Erotiksegment mit einer KI „verpixelt“. „Kritische“ Körperteile werden nur noch verschwommen dargestellt. Die Bilder in den gedruckten Werken bleiben natürlich unverändert.   

Verwendung von Markennamen und Logos
Als Marktplatz haftet Amazon in einigen Ländern bereits für mögliche Markenrechtsver-letzungen. Daher wird ein Werk mit Nennungen bestimmter Markennamen oder Logos häufig direkt gesperrt, auch wenn die Verwendung z.B. in einem Kalender nach deutschem Recht nicht zu beanstanden ist.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Markennamen und Logos fotografieren dürfen. Aber Sie dürfen eine fremde Marke (z.B. Name einer Automobilfirma) nicht so nutzen, dass Sie damit Ihr kommerzielles Werk kennzeichnen. Entsteht nämlich beim Betrachter der Eindruck, dass der Kalender von der Marke selbst stammt, begehen Sie eine Markenverletzung. Eine Markenverletzung kann auch vorliegen, wenn auf einem Bild die Marke nicht nur Beiwerk ist, sondern deutlich hervorsticht oder der Eindruck entsteht, dass der Autor vom guten Ruf der Marke profitieren will. 

Wenn Sie Kalender veröffentlichen, in denen bekannte Marken eine zentrale Rolle spielen, sollten Sie über eine schriftliche Genehmigung des Markeninhabers verfügen oder sich sicher sein, dass die Verwendung nach geltendem Recht unkritisch ist. Ansonsten empfehlen wir auf die Verwendung von Markennamen in der Produktbeschreibung oder auf die konkrete Abbildung von Logos eher zu verzichten. Achten Sie darauf, dass sich auch im Hintergrund Ihrer Bilder, z.B. an Häusern, Fahnen und Schildern, keine prominenten Logodarstellungen befinden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie solche Logos absoften oder geschickt wegretuschieren.

Lesenwert ist auch folgender Beitrag: „Produktfotos im Spannungsfeld von Urheberrecht, Markenrecht und Designschutz“.

Beispielliste von Markennamen, die zur Sperrungen von Kalendern geführt haben:

  • Audi
  • BMW
  • BVLGARI
  • Citroen
  • Fiat 500
  • HARLEY-DAVIDSON
  • HUGO BOSS
  • Lamborghini
  • Maserati
  • Mercedes-Benz
  • Patrouille de France
  • Pirelli
  • Renault
  • THE EXPANSE
  • Volvo
  • Max Verstappen
  • Alfa Romeo

Beispielliste von Markenlogos, die bei Verwendung auf Bildern angemahnt wurden:

  • Audi
  • BMW
  • Indian Motocycle
  • Mercedes-Benz
  • Pentax
  • Coca-Cola
  • Chevrolet
  • Levi’s

Bitte beachten Sie diese Hinweise, denn nur, wenn Ihr Werk umfänglich im Handel gelistet ist und von Kaufinteressenten gefunden werden kann, hat es die größtmögliche Verkaufschance. Zusätzliche Hilfestellungen und Praxis-Beispiele zum Thema Metadaten finden Sie in unserem Online-Kurs: Tipps für mehr Verkäufe durch passende Zusatzinformationen